Über uns

Sicher ist Ihnen das THW ein Begriff. Ob aus dem Fernsehen, aus der Zeitung oder vom Ortsverband ganz in Ihrer Nähe.

Wir helfen – ob bei Eisenbahnunglücken, bei Hochwassern P1040127und bei den unterschiedlichsten Unglücksfällen im Inland, wo kompetente Hilfe gebraucht wird. Auch im Ortsverband in ihrer Nähe stehen gut ausgebildete Ehrenamtliche und Spezialgerät bereit, um im Notfall Menschen  zu retten und Hilfe zu leisten. Doch auch im Ausland sind die Helferinnen und Helfer gefragt, ob als “Water-People” bei der Trinkwasseraufbereitung in Ostafrika, Indonesien oder Haiti, beim Aufbau von Flüchtlingslagern oder mit Soforthilfe zur Rettung Verschütteter nach Erdbeben, wie zum Beispiel  in der Türkei, in China oder in Chile. Zehn Jahre lang  unterstützte das  THW beim Wiederaufbau in Bosnien-Herzegowina und jetzt auch im Kosovo.

Die Männer und Frauen mit den blauen Autos sind ein Garant für effektive Hilfe.

Das Technische Hilfswerk ist eine Bundesanstalt, die direkt dem Bundesinnenministerium untersteht. In 668 Ortsverbänden engagieren sich bundesweit über 80.000 ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes – und das schon seit 1950. Das THW gliedert sich weiterhin in 8 Länderverbände und 66 Geschäftsführerbereiche.

Wir helfen immer dann, wenn unser Können und die technisch hochwertige Ausstattung benötigt werden, um die Folgen von Katastrophen, größeren Schadensereignissen oder schweren Unfällen zu bewältigen. Im Rahmen seiner überörtlichen Einsatzstruktur unterstützt das Technische Hilfswerk die lokalen Kräfte anderer Hilfeleistungsorganisationen und von Behörden in vielfältiger Weise.

Seit 1963 setzen Bundesregierung, Europäische Union (EU) und UNO-Flüchtlingskommissar (UNHCR) das THW im Ausland ein, wenn es darum geht, die Not der Menschen nach Erdbeben und Überflutungen oder bei Trockenheit und nach Kriegen zu lindern.

Das THW hat folgende Aufgaben:

  1. Technische Hilfe im Zivilschutz
  2. Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
  3. Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen.

Was im Einzelnen bedeutet:

Es ist das vielfältige Aufgabenspektrum, das Engagement und die Qualität ihrer Arbeit, mit der sich die Angehörigen des THW seit der Gründung des THW im Jahr 1950 im In- und Ausland ihren guten Ruf erarbeitet haben.  Egal, welche Art der technischen Hilfeleistung benötigt wird, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des THW beherrschen ihr Handwerk.

Technische Gefahrenabwehr

  • Orten, Retten und Bergen
  • Räumen und Sprengen
  • Retten aus Wassergefahren
  • Bekämpfen von Überflutungen und Überschwemmungen
  • Beleuchten von Einsatzstellen

Technische Hilfe im Bereich der Infrastruktur

  • Elektroversorgung
  • Trinkwasserversorgung
  • Abwasserentsorgung
  • Brückenbau

Führung/ Kommunikation, Logistik

  • Einrichten und Betreiben von Führungsstellen
  • Führungsunterstützung
  • Einrichtung temporärer Telekommunikationssysteme
  • Einrichten und Betreiben von Logistikstützpunkten
  • Verpflegung und Betreuung von Einsatzkräften
  • Materialerhaltung, Reparatur- und Wartungsarbeiten für Einsatzausstattung
  • Verbrauchsgütertransport für Einsatzbedarf

Technische Hilfe im Umweltschutz

  • Ölschadenbekämpfung
  • Wasseranalyse

Versorgung der Bevölkerung

  • Strom- und Trinkwasserversorgung
  • Abwasserentsorgung
  • Errichtung und Einrichtung von Notunterkünften und Sammelplätzen mit entsprechender Infrastruktur

Weitere technische Hilfeleistungen

  • technische Hilfe auf Verkehrswegen
  • Höhenrettung
  • Bergungstauchen
  • Behelfsmäßiger Straßen- und Brückenbau
  • Wartung von Zivilschutzeinrichtungen (Notbrunnen, Schutzräume)

Quelle: www.thw.de